Renator Praesentationen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Erbringung von Gebäudereiniger- und anderer Leistungen der Renator GmbH

1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs(BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

2 Art und Umfang der Leistung

  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
  2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. – erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

3 Abnahme und Gewährleistung

  1. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich -spätestens bei Ingebrauchnahme - schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit,Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.
  2. Bei einmaligen Dienstleistungen (z.B. Bauendreinigung, Teppichreinigung, Linoreinigung und Versiegelung) erfolgt die Abnahme – ggf.auch abschnittsweise – sofort oder spätestens einen Tag nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Dienstleistung als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.
  3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
  4. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen und wiederkehrenden Leistungen ist der Schadensersatz auf die Höhe von 5% der vereinbarten Angebotssumme/Rechnungssumme begrenzt.

4 Aufmass

  1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger handwerks zu ermitteln.
  2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maßeals anerkannt.
  3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur fürzukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

5 Preise

Die im Angebot/Vertrag festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes oder zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6 Kündigung, Rücktritt, Stornierung des Auftrages

  1. Bei Unterhaltsreinigungen beträgt nach 6 Monaten Zusammenarbeit die Kündigungsfrist 4 Monate, nach 1 Jahr Zusammenarbeit beträgt die Kündigungsfrist 5 Monate, nach 2 Jahren Zusammenarbeit beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate und ab 3 Jahren Zusammenarbeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Jahr. Davon ausgenommen ist das Recht einer außerordentlichen Kündigung.
  2. Bei Aufträgen in der Sonderreinigung erlauben wir uns bis 15 Tage vor Auftragsdatum 30% des zu erwarteten Gesamtumsatzes in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung weniger als 15 Tage vor  Auftragsdatum erlauben wir uns 50% des zu erwarteten Gesamtumsatzes bzw. der Angebotssumme in Rechnung zu stellen.

7 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

 8 Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Für wirtschaftliche Schäden, die aufgrund von nicht verkauften Zimmern entstehen, haftet der Auftragnehmer maximal mit einer Summe von EUR 500,- einmalig.

9 Verbraucherschlichtung

Die für die Firma RENATOR zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

10 Nichtteilnahme an der Verbraucherschlichtung

Die Firma RENATOR beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren vor der zuvor genannten Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade, Burgplatz 2, 38100 Braunschweig, verhandelt werden.

11 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
  2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

 12 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

13 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.

14 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Renator GmbH., HRB 205617 Braunschweig, Büchnerstr. 12, 38118 Braunschweig, Tel.: (05 31) 7022036 10, Fax: (05 31) 7022036 15 Mail:info@renator.de Internet: www.renator.de

15 Personal

Sowohl während der Vertragslaufzeit, als auch im Falle der Beendigung eines Dienstleistungsvertrages, egal aus welchem Grund (gilt 3 Monate nach Beendigungsdatum), ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter der Firma Renator GmbH, ohne 
schriftlicher Zustimmung der Geschäftsführung der Renator GmbH, einzustellen. Bei Verstoß droht eine Vertragsstrafe von EUR 3.000,- pro Mitarbeiter. Die Summe ist fällig sofort nach Rechnungsstellung. 

Mit uns setzen Sie auf Qualität, Sicherheit und Umweltschutz in der Gebäudereinigung

          DIN ISO Siegel 14001

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Zentrale

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Gebäudereinigung & Hotelservice
Büchnerstr. 12
38118 Braunschweig

  0531 - 702 20 36 10 
Fax: 0531 - 702 20 36-15
E-Mail: info@renator.de

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